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AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Aura Escort Frankfurt

Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zum einen die Vermittlungsleistung der Aura Escort, nachfolgend Vermittler, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringerinnen, nachfolgend Dame. Den jeweiligen Leistungsempfänger dürfen wir als Kunden bezeichnen.
Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen.

1. Vertrag mit dem Vermittler

Der Vermittler vermittelt Verträge zwischen dem Kunden und der Dame mit Leistungen im Rahmen eines Begleitservices. Näheres wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Dame bzw. in deren jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarungen geregelt. Die Aufgabe des Vermittlers besteht darin, die vom Kunden gewünschten Leistungen ordnungsgemäß zu vermitteln.
Die zu erbringende konkrete Leistung durch die Dame ist nicht Vertragsbestandteil des Vermittlungsvertrages. Die Ausgestaltung der sexuellen und sonstigen Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen der Dame und dem Kunden in eigener Verantwortung festgelegt.

Es kommt kein Vertragsverhältnis über entgeltliche sexuelle Leistungen mit Aura Escort zustande. Aura Escort bietet nicht die Gelegenheit zur Inanspruchnahme prostitutiver Leistungen.

Bei den sich zu vermittelnden Escort Damen handelt es sich um selbstständige Gewerbebetreiberinnen, die ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewerben und anbieten.

Der Vertrag über prostitutive Leistungen kommt ausschließlich mit der Escort Dame zustande. Aura Escort ist in die Leistungsbeziehungen mit den Escort Damen in keiner Weise eingebunden und kann hierauf keinen Einfluss nehmen.

2. Pflichten des Vermittlers

Die Angebote des Vermittlers sind unverbindlich. Der Vermittler wird sich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen den Kunden und der Dame über die gewünschten Leistungen bemühen.

3. Bildliche und textliche Darstellung der Leistungen der Damen durch den Vermittler

Diese Beschreibungen beruhen auf Angaben und Vorlagen der jeweiligen Dame. Der Vermittler übernimmt keine inhaltliche Gewähr für deren Angaben und Vorlagen.

4. Zahlung, Geldempfangsvollmacht

Für die Vermittlung wird kein gesondertes Entgelt an den Kunden berechnet. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Kunden und der Dame direkt abgerechnet. Soweit der Vermittler ausnahmsweise zur Entgegennahme des Entgeltes berechtigt ist, hat er hierfür Geldempfangsvollmacht.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Damen

1. Art und Umfang der Leistungen der Damen

Art und Umfang der von der Dame gegenüber dem Kunden geschuldeten vertraglichen Leistungen werden in eigener Verantwortung zwischen diesen festgelegt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Buchung – Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen der Dame und dem Kunden kommt erst mit der Annahme der unverbindlichen Buchungsanfrage des Kunden durch die Dame zustande.

3. Entgelt

Das jeweilige Entgelt bezieht sich ausschließlich auf Zeit und Gesellschaft der Damen und nicht auf etwaige darüber hinausgehende Leistungen. Etwaige Reisekosten werden gesondert berechnet; diese sind vorab zu bezahlen. Hierfür hat der Vermittler Geldempfangsvollmacht. Das gleiche gilt auch, sofern eine Anzahlung durch die Dame gefordert wird.

Im Übrigen ist das vereinbarte Entgelt der Dame unaufgefordert zu Beginn des Treffens in einem offenen Briefumschlag in bar zu übergeben. Andere Zahlungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen.

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